Dokument mit Aufschrift "Anspruch auf Bürgergeld" mit Bleistift, 50-Euro-Schein und Rechner
Stand: 05.02.2026

Anspruch auf Grundsicherungsgeld (SGB II): Voraussetzungen einfach erklärt

Wenn Menschen Grundsicherung nach dem SGB II beantragen oder bereits Leistungen erhalten, stellen sich häufig dieselben Fragen: Besteht Anspruch? Welche Rolle spielen Einkommen und Vermögen? Wer zählt zur Bedarfsgemeinschaft? Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt – und wie läuft die Prüfung im Jobcenter ab? Auf dieser Seite stehen die wichtigsten Grundlagen, Beispiele und Checklisten – verständlich, strukturiert und praxisnah.

Anspruch in 60 Sekunden: die 3 Kernfragen

  1. Erwerbsfähig? Grundsätzlich: Wer mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig.
  2. Hilfebedürftig? Reichen Einkommen und Vermögen (und ggf. vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken?
  3. Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland? Dann kommt Grundsicherung nach SGB II grundsätzlich in Betracht.

Schnellcheck: typische Konstellationen

  • Arbeitslos oder kurz vor Ende von Arbeitslosengeld: Anspruch kann bestehen, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt.
  • Aufstockend trotz Job: Auch mit Arbeit kann Anspruch bestehen, wenn das Einkommen den Bedarf nicht deckt.
  • Selbstständig mit schwankendem Einkommen: Anspruch kann bestehen, wenn die Einnahmen nicht ausreichen (häufig mit vorläufiger Bewilligung).
  • Haushalt/Partnerschaft: Einkommen und Vermögen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft wirken mit – der Anspruch ist nicht rein individuell.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Detail

1) Erwerbsfähigkeit

Für Leistungen nach SGB II ist in der Regel entscheidend, ob Erwerbsfähigkeit vorliegt. Als grobe Orientierung gilt: Wer mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist erwerbsfähig. Bei gesundheitlichen Einschränkungen wird das im Einzelfall geprüft (z.B. über ärztliche Unterlagen).

2) Hilfebedürftigkeit: Bedarf minus Einkommen und Vermögen

Anspruch besteht, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann und vorrangige Leistungen nicht ausreichen. Relevant sind typischerweise:

  • Bedarf: Regelbedarf + mögliche Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
  • Einkommen: Lohn, Unterhalt, Kindergeld, Krankengeld, Renten, etc. (abzgl. Freibeträgen)
  • Vermögen: Rücklagen, Sparguthaben, Wertpapiere, etc. (mit Schutzregeln/Schonvermögen je nach Lage)

Weiter: Wer schnell einordnen will, welche Faktoren die Höhe beeinflussen, findet hier eine Übersicht zur Berechnung (Orientierung).

3) Gewöhnlicher Aufenthalt und Personenkreis

Grundsicherung nach dem SGB II setzt grundsätzlich den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Dazu kommen Regeln, wer zum leistungsberechtigten Personenkreis zählt und welche Ausnahmen/Ausschlüsse im Einzelfall eine Rolle spielen können.

Bedarfsgemeinschaft: warum das den Anspruch oft entscheidet

Viele Ablehnungen oder geringere Ansprüche hängen nicht am Regelsatz, sondern an der Frage: Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft – und welches Einkommen/Vermögen wird dadurch mit berücksichtigt?

  • Typisch gemeinsam betrachtet: Partner und minderjährige Kinder; je nach Konstellation weitere Fälle.
  • Wichtig: Eine Haushaltsgemeinschaft oder WG ist nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Entscheidend ist, wie die Konstellation im SGB II eingeordnet wird.

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

Für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit benötigt das Jobcenter üblicherweise Angaben zu Haushalt, Einkommen, Vermögen und Wohnkosten. Häufige Nachweise sind zum Beispiel:

  • Ausweis/Identität: Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommen: Lohnabrechnungen, Bescheide/Nachweise zu Kindergeld, Unterhalt, Krankengeld, Renten etc.
  • Kontoauszüge: häufig die letzten 3 Monate
  • Vermögen: Sparguthaben, Depots, Bausparverträge, etc.
  • Wohnkosten: Mietvertrag, Nebenkosten, Heizkosten

So läuft die Prüfung im Jobcenter typischerweise ab

  1. Antrag stellen (online oder schriftlich)
  2. Bedarfsgemeinschaft klären (wer gehört dazu, wer nicht)
  3. Bedarf ermitteln (Regelbedarf, Mehrbedarfe, KdU)
  4. Einkommen anrechnen (inkl. Freibeträge)
  5. Vermögen prüfen (inkl. Schutzregeln)
  6. Bescheid (Bewilligung/Ablehnung, ggf. vorläufig)

Wenn etwas unklar wirkt: Ein Bescheid lässt sich oft gut prüfen, wenn zuerst Zeitraum, Bedarf, Einkommen und KdU getrennt betrachtet werden. Schritt-für-Schritt: Bescheid prüfen und Widerspruch.

Häufige Fragen zum Anspruch

Gibt es Anspruch, wenn Arbeitslosengeld nicht reicht?

Ja, grundsätzlich kann aufstockende Grundsicherung möglich sein, wenn trotz Arbeitslosengeld Hilfebedürftigkeit besteht.

Kann Anspruch auch mit Arbeit bestehen?

Ja. Wenn das Einkommen (trotz Freibeträgen) den Bedarf nicht deckt, kann Grundsicherung ergänzend gezahlt werden (Aufstockung).

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Ein Antrag kann in der Regel online gestellt werden, zum Beispiel über jobcenter.digital. Alternativ ist auch eine Antragstellung in Papierform möglich.

Quellen

Weiterführende Themen