
Grundsicherungsgeld-Rechner 2026: Anspruch und Höhe nach SGB II berechnen
Mit diesem Bürgergeld-Rechner (auch Grundsicherungsgeld-Rechner) lässt sich der voraussichtliche Anspruch nach SGB II in wenigen Sekunden berechnen. Der Rechner berücksichtigt die beschlossenen Änderungen zur neuen Grundsicherung ab 1. Juli 2026 und hilft dabei, Anspruch, Auszahlung und Wohnkosten realistisch einzuordnen.
Rechenbasis 2026
Grundsicherungsgeld Rechner
Schnelle Orientierung zu möglicher Auszahlung, Wohnkosten und Gesamtanspruch nach SGB II mit den im Rechner hinterlegten Werten für 2026.
Schnell starten mit einer Beispielrechnung:
Hinweis: Dieser Rechner bietet eine Orientierungshilfe ohne Gewähr. Da Miete, Heizung und Sonderbedarfe je nach Kommune und Einzelfall variieren, ersetzt das Ergebnis nicht die Prüfung durch das zuständige Jobcenter.
Weitere Rechner und Tools
Rechtsgrundlagen: § 20 Regelbedarf | § 21 Mehrbedarfe | § 22 KdU | § 11 Einkommen | § 11b Freibeträge | RBSFV 2026 | Kindergeld
So liest du das Ergebnis richtig
- Voraussichtliche Auszahlung ist der Teil, der typischerweise als Geldleistung bei dir ankommt.
- KdU können je nach Fall separat berücksichtigt oder direkt an Vermieter/Hausverwaltung gezahlt werden.
- Gesamtbedarf = Regelbedarf + Mehrbedarfe + Unterkunft/Heizung (KdU).
- Gesamtanspruch ergibt sich rechnerisch aus: Bedarf minus anrechenbares Einkommen.
- Anrechenbares Einkommen wird vom Bedarf abgezogen (vereinfacht, damit du die Richtung einschätzen kannst).
Warum das hilft: Der Rechner ist für schnelle Einordnung gebaut. Du bekommst ein Gefühl für realistische Größenordnungen,
kannst Änderungen (Einkommen, Miete, Haushalt) besser abschätzen und weißt, welche Posten im Bescheid zuerst geprüft werden sollten.
Wie der Rechner arbeitet
- Regelbedarf: wird anhand Haushaltstyp und Altersgruppen berechnet. Hintergründe, Beträge und Einordnung: Regelsatz.
- Mehrbedarfe (optional): z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehend, dezentrales Warmwasser, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung.
- KdU: Wohnkosten werden nach deinen Angaben übernommen – die tatsächliche Anerkennung hängt u.a. von Angemessenheit, Aufteilung und Nachweisen ab. Details: Kosten der Unterkunft (KdU).
- Einkommen: Erwerbseinkommen wird auf Basis Brutto mit vereinfachten Freibeträgen berücksichtigt; optionale Absetzbeträge (z.B. Werbungskosten/Beiträge) kannst du ergänzen. Typische Logik, Zufluss und Fehlerquellen: Einkommen und Freibeträge.
Warum das Ergebnis anders sein kann – häufige Gründe
- KdU werden nur teilweise anerkannt (Angemessenheit, Aufteilung im Haushalt, fehlende Nachweise).
- Einkommen wurde anders angesetzt (Zufluss im Monat, Absetzbeträge, einmalige Einnahmen).
- Mehrbedarf wurde nicht berücksichtigt (Voraussetzungen oder Nachweise fehlen).
- Der Bewilligungszeitraum ist nicht der ganze Monat (Beginn/Ende, Unterbrechungen, Teilmonate).
- Aufrechnungen, Erstattungen oder Darlehen mindern die Auszahlung.
FAQ (häufigste Fragen)
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung. Für die Prüfung im Bescheid sind vor allem Bedarf, Einkommen, KdU und Zeitraum entscheidend.
Wenn du Abweichungen siehst: Bescheid prüfen.
Welche Einnahmen kann ich eintragen?
Typisch sind Erwerbseinkommen (auch Partner), Unterhalt/UVG und sonstige Einnahmen. Erwerbseinkommen wird als Brutto erfasst; Freibeträge werden vereinfacht berücksichtigt.
Für Details zur Anrechnung: Einkommen und Freibeträge.
Was bedeutet KdU?
KdU steht für Kosten der Unterkunft und Heizung. Der Rechner nutzt deine Angaben als Orientierung. Ob und in welcher Höhe KdU übernommen werden,
hängt u.a. vom Wohnort (Angemessenheit) und vom Einzelfall ab. Mehr dazu: KdU im Überblick.
Warum zeigt der Rechner „Anspruch“ und „Auszahlung“?
Der Anspruch ergibt sich vereinfacht aus Bedarf minus anrechenbarem Einkommen. Die Auszahlung beschreibt die Geldleistung, die dir (typischerweise) zur Verfügung steht.
KdU können separat berücksichtigt oder direkt gezahlt werden – je nach Fall.
Berücksichtigt der Rechner Vermögen?
Nein, Vermögen und Schonvermögen werden hier nicht im Detail geprüft, weil die Bewertung stark vom Einzelfall abhängt (z.B. Karenzzeit, Rücklagen, Auto).
Einordnung: Vermögen und Schonvermögen.
Kann ich mir das Ergebnis per E-Mail schicken?
Ja, optional. Dafür musst du deine E-Mail-Adresse einmalig per Bestätigungslink freischalten (Double-Opt-in). Erst danach ist der Versand möglich.
Weiterführende Themen
- Anspruch prüfen – Voraussetzungen, Bedarfsgemeinschaft
- Beantragung – Antrag, Unterlagen, Ablauf
- Regelsatz – Beträge, Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfe
- Einkommen und Freibeträge – Anrechnung, Absetzbeträge
- Vermögen und Schonvermögen – Karenzzeit, Freibeträge
- Kosten der Unterkunft (KdU) – Miete, Heizung, Angemessenheit
- Auszahlungstermine – Termine, Tabelle, Checkliste
- Sanktionen & Pflichten – Meldeversäumnis, Pflichtverletzung, Fristen
- Bescheid und Widerspruch – Muster, Fristen, Fehler
- Änderungen – Stand, Neuerungen
- Statistiken – Eckwerte, Zeitreihen, Trends
Quellen