
Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Änderungen 2026 im Überblick
Für 2026 ist eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen: Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherungsgeld heißen. Gleichzeitig sind inhaltliche Änderungen vorgesehen – vor allem bei Vermittlung, Mitwirkung, Sanktionen, Vermögen und Wohnkosten (KdU).
Diese Seite bündelt die wichtigsten Punkte aus dem Gesetzentwurf, damit du schnell prüfen kannst, ob und was für dich relevant sein könnte.
Aktueller Stand der Reform
- Beschlossen: Der Bundestag hat die Reform am 05.03.2026 beschlossen.
- Neuer Name: Die Geldleistung im SGB II soll künftig Grundsicherungsgeld heißen.
- Inkrafttreten: Die Kernregelungen sollen ab 01.07.2026 gelten. Einzelne Vorschriften treten schon früher oder erst später in Kraft.
Wichtig: Für die tatsächliche Anwendung zählen die Verkündung und die jeweiligen Stichtage im Gesetz. Der Beschluss allein bedeutet nicht, dass alle Änderungen sofort greifen.
Infografik: Die wichtigsten Änderungen 2026 auf einen Blick
Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen will, sieht in den folgenden Infografiken, was sich durch den Wechsel vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld ändert und welche Grundstrukturen im SGB II bestehen bleiben.
Die Reform betrifft vor allem Pflichten, Vermittlung, Sanktionen, Vermögen und Wohnkosten. Für den Alltag ist aber wichtig: Nicht alles ändert sich gleichzeitig, und einige Grundstrukturen des SGB II bleiben bestehen. Ergänzend findest du in den Statistiken aktuelle Eckwerte und Zeitreihen, zum Beispiel zu Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Aufstockern.
Zeitplan: Wann greifen die Änderungen?
- 05.03.2026: Der Bundestag hat die Reform beschlossen.
- 01.07.2026: Der Hauptteil soll in Kraft treten.
- Tag nach Verkündung: einzelne Regelungen gelten früher.
- 01.08.2027: weitere Teilregelungen sollen später starten.
Wichtig: Maßgeblich bleiben die Verkündung und der veröffentlichte Gesetzestext. Eine weitere technische Folgeänderung ist erst zum 01.01.2029 vorgesehen.
Quellen: Bundestag (Beschluss vom 05.03.2026), BT-Drs. 21/4522 (Ausschussfassung), Bundesregierung (Überblick)
Schnellcheck: Wer könnte besonders betroffen sein?
Laufender Bezug
Pflichten, Termine und Sanktionen können schneller spürbar werden.
Rücklagen/Vermögen
Die Vermögensprüfung soll neu geregelt und stärker am Alter ausgerichtet werden.
Hohe Wohnkosten (KdU)
Bei deutlich zu hohen Wohnkosten soll schneller geprüft werden. In der Karenzzeit bleiben aber weiter Ausnahmen möglich.
Haushalte mit kleinen Kindern
Arbeit oder Maßnahmen sollen grundsätzlich früher als zumutbar gelten – nach der Vollendung des 14. Lebensmonats, wenn die Betreuung gesichert ist.
Unter 30
Vermittlung und Förderung sollen stärker auf eine schnelle Arbeitsaufnahme ausgerichtet werden.
Vermögen und Schonvermögen
Beim Vermögen ändern sich die Regeln besonders bei Karenzzeit, Freibeträge und Vermögensprüfung. Wichtig sind vor allem zwei Punkte: Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt und die Freibeträge werden wieder stärker nach Altersstufen gestaffelt. Wer Rücklagen hat, sollte deshalb genauer prüfen, was künftig geschützt bleibt.
Wohnkosten und KdU – wo es 2026 strenger wird
Bei Unterkunft und Heizung bleibt die Grundstruktur erhalten. Strenger wird vor allem der Umgang mit deutlich zu hohen Wohnkosten.
Entscheidend ist: Nicht jede Miete wird automatisch sofort problematisch. Bei sehr hohen Unterkunftskosten kann die Anerkennung aber früher begrenzt werden. Gleichzeitig bleiben Ausnahmen und Einzelfallprüfungen weiter wichtig.
Vergleich: Bürgergeld vs. Grundsicherungsgeld
Stand: vom Bundestag beschlossene Fassung vom 05.03.2026. Für die endgültige Rechtslage zählen Bundesrat, Verkündung und der veröffentlichte Gesetzestext.
Name
Bisher: Bürgergeld.
Neu: Die Geldleistung soll künftig Grundsicherungsgeld heißen.
Vermittlung
Bisher: Mehr Gewicht auf Qualifizierung und Weiterbildung.
Neu: Vermittlungsvorrang – stärkerer Fokus auf direkte Arbeitsaufnahme.
Kooperationsplan
Bisher: Zentrale Abstimmung zwischen Jobcenter und leistungsberechtigter Person.
Neu: Inhalte sollen bei fehlender Mitwirkung per Verwaltungsakt verbindlich festgelegt werden können.
Pflichtverletzungen
Bisher: Abgestufte Minderungen.
Neu: Grundsätzlich einheitlich 30 Prozent Minderung für 3 Monate.
Meldeversäumnisse
Bisher: Typischerweise 10 Prozent Minderung.
Neu: Ab dem zweiten Meldeversäumnis 30 Prozent für 1 Monat; bei 3 verpassten Terminen in Folge sind weitergehende Folgen vorgesehen.
Wohnkosten (KdU)
Bisher: In bestimmten Phasen oft volle Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten.
Neu: Bei sehr hohen Wohnkosten kann die Anerkennung früher begrenzt werden; in der Karenzzeit bleiben aber Ausnahmen möglich.
Kinderbetreuung/Zumutbarkeit
Bisher: Häufig ab dem 3. Lebensjahr.
Neu: Grundsätzlich ab dem 14. Lebensmonat, wenn die Betreuung gesichert ist.
Übergangsbegriff 2026
Neu: Bis zum 31.12.2026 dürfen Behörden für Grundsicherungsgeld weiterhin auch den Begriff Bürgergeld verwenden.
Pflichten, Termine und Sanktionen im Überblick
Bei Vermittlung, Mitwirkung und Meldeterminen wird das Grundsicherungsgeld strenger als das bisherige Bürgergeld.
Besonders deutlich werden die Änderungen bei Terminen, Mitwirkung und zumutbarer Arbeit. In diesen Bereichen können Pflichtverletzungen und Versäumnisse künftig schneller Folgen haben.
Wichtige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
- Kinderbetreuung: In der Ausschussfassung wurde die Grenze auf den 14. Lebensmonat präzisiert.
- KdU in der Karenzzeit: Höhere Unterkunftskosten können im Einzelfall weiter anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen.
- Begriff im Übergang: Bis zum 31.12.2026 darf in Bescheiden und in der Behördenpraxis weiterhin auch Bürgergeld stehen.
Übergang: Was gilt für laufende Bewilligungen?
Für die Praxis sind vor allem zwei Punkte wichtig:
- Laufende Bewilligungszeiträume: Entscheidend ist, wann der jeweilige Zeitraum begonnen hat und ab welchem Stichtag neues Recht greift.
- Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse: Relevant ist, ob der Sachverhalt noch vor oder erst nach Inkrafttreten liegt.
Faustregel: Wichtig sind immer Bescheiddatum, Bewilligungszeitraum und der konkrete Stichtag im Gesetz.
Wenn du Bescheide, Zeiträume und Fristen prüfen willst: Bescheid und Widerspruch
FAQ: Häufige Fragen zu den Änderungen 2026
Gilt das Grundsicherungsgeld schon jetzt?
Noch nicht vollständig. Zwar ist die Reform beschlossen, maßgeblich sind aber die Verkündung und die jeweiligen Starttermine im Gesetz.
Was ist der wichtigste Stichtag?
Für die meisten ist der wichtigste Stichtag der 01.07.2026, weil dann der Hauptteil der Reform greifen soll.
Kann 2026 auf Bescheiden weiter „Bürgergeld“ stehen?
Ja. Bis zum 31.12.2026 dürfen Behörden für Grundsicherungsgeld weiterhin auch den Begriff Bürgergeld verwenden.
Was ist im Alltag am relevantesten?
Besonders wichtig sind Pflichten und Termine, mögliche Sanktionen, hohe Wohnkosten sowie die Vermögensprüfung.
Was ist mit einem aktuellen Bescheid?
Laufende Bewilligungen enden nicht automatisch. Entscheidend sind der konkrete Bescheid, der Bewilligungszeitraum und die Übergangsregeln.
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Quellen
- Bundesregierung: Kabinett – Bürgergeld soll zur neuen Grundsicherung werden
- BMAS: Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung (SGB II)
- Bundestag: Entscheidung am 05.03.2026 (Textarchiv)
- BT-Drucksache 21/3541 (PDF): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des SGB II
- BT-Drucksache 21/4087 (PDF): Bundesrat-Stellungnahme und Gegenäußerung der Bundesregierung



