Regelsatz 2026: Nullrunde beim Bürgergeld

Von Veröffentlicht: 29.01.2026

Auch 2026 gibt es keine Erhöhung beim Bürgergeld. Der Regelbedarf bleibt zum dritten Mal in Folge unverändert (2024, 2025, 2026), z.B. 563 Euro für Alleinstehende. Neu ist vor allem die Bezeichnung: Ab Juli 2026 soll das Bürgergeld als Grundsicherungsgeld geführt werden. Hintergrund der Nullrunde ist u.a. die Besitzschutzregelung: rechnerisch wäre der Wert niedriger, ein Absinken sei aber ausgeschlossen.

Warum das wichtig ist: Die meisten Ansprüche bleiben unverändert. Wenn dein Bescheid 2026 plötzlich andere Werte ansetzt, liegt es eher an Einkommen, KdU (Miete/Heizung) oder Anrechnungen – nicht am Regelsatz selbst.

Quelle: Bundesregierung – Mitteilung vom 29.01.2026