Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026: Was sich beim Bürgergeld ändern soll

Von Veröffentlicht: 01.01.2026

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Bürgergeld ab 1. Juli 2026 schrittweise zur neuen Grundsicherung umbauen soll. Dabei soll auch die Bezeichnung „Bürgergeld“ im SGB II durch „Grundsicherungsgeld“ ersetzt werden. Geplant sind u.a. Vermittlungsvorrang, verbindlichere Mitwirkung und spürbarere Konsequenzen – z.B. beim wiederholten Terminversäumnis. Außerdem soll die Karenzzeit beim Vermögen wegfallen, Schonvermögen stärker altersabhängig werden; ein KdU-Deckel (u.a. 1,5-fache Angemessenheitsgrenze) wird genannt.

Wichtig: Es handelt sich beim Entwurf um den Kabinettsbeschluss. Im parlamentarischen Verfahren können sich Details noch ändern.

Das könnte Leistungsempfänger 2026 besonders betreffen:

  • Mitwirkung & Termine: Pflichten sollen klarer durchgesetzt werden, bei wiederholtem Fernbleiben drohen stärkere Konsequenzen.
  • Vermögen: Die Karenzzeit soll entfallen, Freibeträge könnten stärker ans Alter gekoppelt werden.
  • Wohnkosten (KdU): Genannt wird eine frühere Begrenzung, auch in der bisherigen Karenzlogik.

Wenn du prüfen willst, welche Änderungen für deine Situation konkret relevant sind (inkl. Vergleich Bürgergeld vs. Grundsicherungsgeld und Schnellcheck), findest du hier die Übersicht:

Änderungen 2026 zur neuen Grundsicherung: Überblick, Unterschiede und Schnellcheck

Was Empfänger jetzt praktisch beachten sollten:

  • Erreichbarkeit sicherstellen (Post, E-Mail, Telefon, Briefkastenname).
  • Termine wahrnehmen oder sofort mit Nachweis absagen (Krankheit etc.).
  • Unterlagen (Miete, Nebenkosten, Kontoauszüge) sauber ablegen – bei Reformen steigt Prüfungsdruck.

Quelle: Bundesregierung – Mitteilung vom 17.12.2025