
Änderungen 2026: Bürgergeld vs. Grundsicherungsgeld (SGB II) – das ändert sich
Für 2026 ist eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) geplant: Das Bürgergeld soll künftig „Grundsicherungsgeld“ heißen und gleichzeitig inhaltlich neu ausgerichtet werden. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei Vermittlung, Mitwirkung, Sanktionen sowie beim Umgang mit Vermögen und Wohnkosten (KdU). Die wichtigsten Punkte findest du hier kompakt, damit du schnell prüfen kannst, was für dich relevant ist.
Stand: Laut Bundesregierung soll das Gesetz schrittweise ab dem 01.07.2026 in Kraft treten. Im parlamentarischen Verfahren können sich Details noch ändern.
Schnellcheck: Wer könnte 2026 besonders betroffen sein?
- Laufender Bezug: Änderungen bei Mitwirkung, Terminen und Sanktionen können für alle Leistungsempfänger schneller spürbar werden.
- Rücklagen/Vermögen: Die bisherige Karenzzeit bei der Vermögensprüfung soll entfallen; Schonvermögen soll stärker ans Alter gekoppelt werden.
- Hohe Wohnkosten: Bei KdU kann eine frühere Begrenzung relevant werden – auch in der bisherigen Karenzlogik.
- Haushalte mit kleinen Kindern: Zumutbarkeit von Arbeit oder Maßnahmen soll früher ansetzen.
- Unter 30: Vermittlung und Maßnahmen sollen schneller greifen.
Bürgergeld vs. Grundsicherungsgeld – die wichtigsten Unterschiede im Vergleich
| Thema | Bisher (Bürgergeld) | Geplant (Grundsicherungsgeld) |
|---|---|---|
| Vermittlung | Mehr Gewicht auf Qualifizierung/Weiterbildung | Vermittlungsvorrang – schnellerer Fokus auf Jobaufnahme |
| Mitwirkung & Planung | Kooperationsplan als zentrale Abstimmung | Verbindlicher: Kooperationsplan kann per Verwaltungsakt festgesetzt werden |
| Sanktionen bei Pflichtverletzung | Minderung des Regelbedarfs bis 30 % (abgestuft) | Konsequenter: bei Pflichtverletzung 30 % für 3 Monate vorgesehen |
| Meldeversäumnisse | Abgestufte Minderungen möglich | Neu vorgesehen: 1. Termin ohne Minderung, ab dem 2. Termin 30 % für 1 Monat |
| Vermögen | Karenzzeit (Vermögensprüfung) für Neubezug | Keine Karenzzeit vorgesehen; Schonvermögen soll ans Alter gekoppelt werden |
| Wohnkosten (KdU) | In der Karenzzeit häufig vollständige Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten | Deckelung in der Karenzzeit vorgesehen (genannt: bis 1,5-fache Angemessenheitsgrenze) |
| Kinderbetreuung | Zumutbarkeit von Arbeit/Teilnahme typischerweise ab dem 3. Lebensjahr des Kindes | Früher möglich: Zumutbarkeit ab dem 1. Lebensjahr vorgesehen |
Hinweis: Kurzüberblick der geplanten Änderungen. (Stand: Kabinettsbeschluss). Quelle: Bundesregierung
Das ändert sich 2026 voraussichtlich – der Überblick
1) Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung
Die Reform ist als Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) geplant – mit stärkerem Fokus auf schnelle Vermittlung und klarere Pflichten.
2) Vermittlungsvorrang: schneller in Arbeit
Geplant ist ein Vermittlungsvorrang: Es soll wieder stärker zuerst geprüft werden, ob eine direkte Arbeitsaufnahme möglich ist. Qualifizierung und Weiterbildung sollen folgen, wenn direkte Vermittlung nicht gelingt – besonders auch mit Blick auf Unter-30-Jährige.
3) Mitwirkung wird verbindlicher
Der Kooperationsplan soll verbindlicher werden. Vorgesehen ist, dass Inhalte bei fehlender Mitwirkung per Verwaltungsakt festgesetzt werden können.
4) Sanktionen und Meldeversäumnisse: konsequenter, klarer
- Pflichtverletzungen: Bei bestimmten Pflichtverletzungen ist eine Minderung um 30 % für 3 Monate vorgesehen.
- Meldeversäumnisse: Der 1. Termin soll ohne Minderung bleiben. Ab dem 2. Termin ist eine 30 %-Minderung für 1 Monat vorgesehen. Bei wiederholtem Fernbleiben kann es bis zum Wegfall des Anspruchs gehen – inklusive Unterkunftskosten.
- Arbeitsverweigerung: Für Personen, die zumutbare Arbeit dauerhaft verweigern, ist vorgesehen, den Regelbedarf mindestens 1 Monat zu entziehen – insgesamt bis maximal 2 Monate.
5) Vermögen: Karenzzeit soll entfallen, Schonvermögen stärker ans Alter gekoppelt
Geplant ist: keine Karenzzeit bei der Vermögensprüfung; das Schonvermögen soll stärker am Lebensalter ausgerichtet werden.
Wichtig: Künftig sollen altersabhängige Freibeträge gelten. Genannt werden u.a. 5.000 Euro bis 30, 10.000 Euro ab 31 und 12.500 Euro ab 41 (weitere Staffelungen sind vorgesehen). Die genaue Ausgestaltung kann sich im Verfahren noch ändern.
6) Wohnkosten (KdU): frühere Begrenzung – auch während der bisherigen Karenzlogik
Vorgesehen ist, dass KdU früher begrenzt werden können. Genannt wird eine Deckelung bis zur 1,5-fachen Angemessenheitsgrenze.
7) Kinderbetreuung: Zumutbarkeit soll früher ansetzen
Geplant ist, dass die Zumutbarkeit von Arbeit oder Maßnahmen bei Kinderbetreuung bereits ab dem 1. Lebensjahr möglich sein soll (statt typischerweise ab dem 3. Lebensjahr).
8) Gesundheit und Jugend: gezieltere Unterstützung
Vorgesehen sind zusätzliche Ansätze für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie eine Stärkung von Unterstützung für Jugendliche in komplexen Lebenslagen.
Was voraussichtlich gleich bleibt
- Rechtsrahmen: Es geht weiterhin um die Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II mit dem Jobcenter als zentraler Anlaufstelle.
- Grundlogik der Berechnung: Bedarf (Regelbedarf + Mehrbedarfe + KdU) minus anrechenbares Einkommen – die Mechanik bleibt, auch wenn einzelne Regeln strenger gefasst werden.
- Auszahlung: Auszahlung erfolgt weiterhin typischerweise zum Monatsanfang (häufig am letzten Bankarbeitstag des Vormonats).
Was noch offen ist
Die Bundesregierung beschreibt die Richtung und zentrale Eckpunkte. Im parlamentarischen Verfahren können sich konkrete Schwellen, Übergangsregeln und Umsetzungsdetails noch verändern. Diese Seite wird im Laufe von 2026 aktualisiert, sobald der finale Gesetzestext und klare Inkrafttretensregeln vorliegen.
Quellen
- Bundesregierung: Kabinett: Bürgergeld soll zur neuen Grundsicherung werden
- BMAS (Pressemitteilung): Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalancieren
Weiterführende Themen
- Anspruch prüfen – Voraussetzungen, Bedarfsgemeinschaft, typische Fälle
- Beantragung – Antrag stellen, Unterlagen, Ablauf, Fristen
- Rechner – Orientierung, Rechenlogik und Beispiele
- Regelsatz – Beträge, Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfe
- Auszahlungstermine – wann das Geld überwiesen wird
- Bescheid und Widerspruch – Aufbau, Fristen, typische Fehlerquellen