
Altersvorsorgedepot ab 2027: Wann Bürgergeld-Empfänger profitieren können
Es ist offiziell: Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat dem Altersvorsorgereformgesetz zugestimmt. Ab 2027 soll es neue Formen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geben. Dazu gehören vor allem das neue Altersvorsorgedepot, ein einfacheres Standarddepot und Produkte mit Garantie.
Für Bürgergeld-Empfänger, Aufstocker und Menschen mit wenig Einkommen kann das wichtig werden. Denn schon mit 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr – also 10 Euro im Monat – kann grundsätzlich eine Förderung möglich sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Bürgergeld-Empfänger automatisch Anspruch auf die Förderung hat.
Entscheidend ist die persönliche Situation. Besonders interessant kann die neue Altersvorsorge für Menschen sein, die:
- zusätzlich zum Bürgergeld arbeiten oder aufstocken,
- einen Minijob haben und Beiträge zur Rentenversicherung zahlen,
- Kinder erziehen oder Angehörige pflegen,
- erst vor Kurzem aus einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit in den Bürgergeld-Bezug gekommen sind.
Dieser Ratgeber erklärt einfach und verständlich, wann Bürgergeld-Empfänger vom neuen Altersvorsorgedepot profitieren können, welche Förderung möglich ist, wann das Geld geschützt sein kann und worauf vor einem Vertragsabschluss geachtet werden sollte.
Hinweis zur Begrifflichkeit: In diesem Artikel wird überwiegend der bekannte Begriff Bürgergeld verwendet. Ab dem 1. Juli 2026 wird die Geldleistung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt.
Auf einen Blick: Was Bürgergeld-Empfänger wissen sollten
- Ab 2027 soll die bisherige Riester-Förderung durch neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte reformiert werden.
- Neu sind unter anderem Altersvorsorgedepots, Standarddepots und Garantieprodukte.
- Schon ab 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr kann grundsätzlich eine Förderung möglich sein.
- 10 Euro im Monat sichern aber nicht automatisch die maximale Förderung, sondern erfüllen nur den geplanten Mindestbeitrag.
- Die Grundzulage kann künftig bis zu 540 Euro pro Jahr betragen – dafür sind höhere Eigenbeiträge nötig.
- Für Kinder kann zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind möglich sein.
- Nicht jeder Bürgergeld-Empfänger ist automatisch förderberechtigt.
- Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann beim Bürgergeld besonders geschützt sein.
- Ein normales ETF-Depot ist aber nicht automatisch geschütztes Altersvorsorgevermögen.
- Wichtig sind Förderberechtigung, Zertifizierung, Kosten, dauerhafte Bezahlbarkeit und spätere Auszahlung.
Warum Altersvorsorge für Bürgergeld-Empfänger besonders wichtig ist
Viele Bürgergeld-Empfänger haben Lücken im Berufsleben. Manche waren längere Zeit arbeitslos, andere arbeiten nur in Teilzeit, im Minijob oder mit schwankendem Einkommen. Auch Alleinerziehende, Selbstständige und Menschen mit längeren Familienzeiten können später eine niedrige Rente bekommen.
Der Grund: Die gesetzliche Rente hängt stark davon ab, wie lange und wie viel in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Bürgergeld-Zeiten können zwar bei der Rente mitgezählt werden. Sie bringen aber meist keine zusätzlichen Rentenpunkte wie normale Arbeit mit Rentenbeiträgen.
Wenn die Rente später nicht zum Leben reicht, kann Grundsicherung im Alter notwendig werden. Deshalb ist zusätzliche Altersvorsorge gerade für Menschen mit wenig Einkommen wichtig.
Das Problem: Wer Bürgergeld bekommt, hat oft kaum Geld übrig. Genau deshalb kann die neue Förderung interessant sein. Schon kleine Eigenbeiträge sollen durch staatliche Zulagen ergänzt werden.
Was ist das Altersvorsorgereformgesetz?
Das Altersvorsorgereformgesetz soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu ordnen. Die bisherige Riester-Förderung wird für neue Verträge ab 2027 durch ein neues Fördermodell weiterentwickelt.
Das Ziel: Private Altersvorsorge soll einfacher, günstiger und flexibler werden. Außerdem soll das Geld stärker über Fonds und den Kapitalmarkt angelegt werden können. Dadurch sind langfristig höhere Renditechancen möglich. Gleichzeitig gibt es aber auch mehr Schwankungen.
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte ihn daher nicht vorschnell kündigen. Ein Wechsel kann möglich sein, sollte aber vorher genau geprüft werden.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der geförderten privaten Altersvorsorge. Das Geld kann dabei stärker in Fonds oder andere Kapitalmarktanlagen fließen.
Einfach gesagt: Es funktioniert eher wie ein Vorsorge-Depot als wie eine klassische Rentenversicherung.
Das kann höhere Chancen bringen. Es kann aber auch bedeuten, dass der Wert zwischendurch schwankt. Je nach Produkt gibt es keine Garantie, dass die eingezahlten Beiträge jederzeit vollständig erhalten bleiben.
Für jüngere Bürgergeld-Empfänger, Aufstocker oder Geringverdiener mit vielen Jahren bis zur Rente kann das interessant sein. Denn lange Zeiträume können Schwankungen besser ausgleichen. Wer kurz vor der Rente steht oder keine Schwankungen aushält, sollte eher vorsichtig sein.
Welche neuen Produkte soll es geben?
1. Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Hier wird das Geld stärker renditeorientiert angelegt. Das kann langfristig attraktiv sein, bringt aber auch mehr Risiko mit sich. Es ist eher für Menschen geeignet, die noch viele Jahre bis zur Rente haben und Kursschwankungen aushalten können.
2. Standarddepot Altersvorsorge
Das Standarddepot soll eine einfache Lösung für Menschen sein, die sich nicht selbst intensiv mit Geldanlage beschäftigen möchten. Es soll klare Regeln und begrenzte Kosten geben. Nach den aktuellen Reforminformationen sollen die Effektivkosten beim Standarddepot maximal 1,0 Prozent betragen.
3. Garantieprodukt
Garantieprodukte sichern einen Teil oder die gesamten eingezahlten Beiträge ab. Je nach Vertrag können zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Das ist sicherer, kann aber auch weniger Rendite bringen.
Wie hoch ist die neue Förderung?
Die neue Förderung richtet sich stärker danach, wie viel selbst eingezahlt wird. Dadurch wird die Zulage leichter verständlich als bei der bisherigen Riester-Förderung.
- Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro pro Jahr kann es 50 Cent Grundzulage geben.
- Für weitere Beiträge von 361 Euro bis 1.800 Euro pro Jahr kann es 25 Cent pro Euro geben.
- Die maximale Grundzulage kann dadurch bis zu 540 Euro pro Jahr betragen.
- Für jedes Kind kann zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro möglich sein.
- Junge Menschen unter 25 Jahren können einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
- Der Mindestbeitrag für die Grundzulage liegt bei 120 Euro pro Jahr.
Für Bürgergeld-Empfänger ist besonders der Mindestbeitrag wichtig. 120 Euro pro Jahr entsprechen 10 Euro pro Monat. Damit wird aber nicht die maximale Förderung erreicht. Es ist nur der Einstieg, ab dem grundsätzlich eine Förderung möglich sein kann.
Wichtig bleibt: Die weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Beispiele: Was 10 Euro, 30 Euro oder 150 Euro im Monat bedeuten können
Die folgenden Beispiele zeigen vereinfacht, wie die neue Grundzulage funktionieren kann. Entscheidend ist immer, dass eine Förderberechtigung besteht und ein passender Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wurde.
| Eigenbeitrag | Eigenbeitrag pro Jahr | Mögliche Grundzulage | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 10 Euro im Monat | 120 Euro | 60 Euro | Mindestbeitrag erreicht, aber keine maximale Förderung |
| 30 Euro im Monat | 360 Euro | 180 Euro | Der erste Förderbereich wird vollständig genutzt |
| 150 Euro im Monat | 1.800 Euro | 540 Euro | Maximale Grundzulage möglich |
Wichtig: Die Beträge sind vereinfachte Beispiele. Ob die Zulage tatsächlich gezahlt wird, hängt immer von der Förderberechtigung und vom konkreten Vertrag ab.
Aus kleinen Beiträgen entsteht keine hohe Zusatzrente. Die neue Förderung ist keine Garantie gegen Altersarmut. Sie kann aber helfen, überhaupt einen Einstieg in die private Altersvorsorge zu schaffen.
Können Bürgergeld-Empfänger das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, das kann möglich sein. Aber nicht jeder Bürgergeld-Empfänger ist automatisch förderberechtigt.
Förderberechtigt sind vor allem Menschen, die zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitnehmer, Auszubildende, Minijobber mit Rentenversicherungsbeiträgen, bestimmte Pflegepersonen und Eltern während Kindererziehungszeiten.
Auch Bürgergeld-Empfänger können in bestimmten Fällen dazugehören. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und danach Bürgergeld bekommt.
Wichtig ist deshalb: Vor einem Vertragsabschluss sollte immer geprüft werden, ob tatsächlich eine Förderung möglich ist.
Einfach gesagt: Das neue Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch für alle Bürgergeld-Empfänger nutzbar. Es kann aber für viele typische Bürgergeld-Haushalte interessant sein – zum Beispiel für Aufstocker, Eltern, Minijobber mit Rentenbeiträgen und Menschen mit vorheriger Beschäftigung.
Wo kann man das Altersvorsorgedepot abschließen?
Das Altersvorsorgedepot wird nicht beim Jobcenter beantragt. Es ist keine Bürgergeld-Leistung, sondern ein privater Altersvorsorgevertrag mit staatlicher Förderung, die auch Bürgergeld-Empfänger beanspruchen können.
Ab 2027 soll man solche Verträge bei zugelassenen Anbietern abschließen können. Dazu können zum Beispiel Banken, Versicherungen oder andere Anbieter von Altersvorsorgeprodukten gehören.
Wichtig ist: Das Produkt muss offiziell zertifiziert sein. Nur dann kann es als staatlich geförderte Altersvorsorge gelten. Ein normales Depot bei einer Bank oder ein normaler ETF-Sparplan ist nicht automatisch ein gefördertes Altersvorsorgedepot.
Zusätzlich soll es ein einfacheres Standardangebot geben. Das kann besonders für Menschen interessant sein, die keine eigene Anlageentscheidung treffen möchten oder eine möglichst einfache Lösung suchen.
Vor dem Abschluss sollte geprüft werden:
- Ist das Produkt offiziell zertifiziert?
- Besteht eine persönliche Förderberechtigung?
- Wie hoch sind Abschlusskosten und laufende Kosten?
- Ist das Geld beim Bürgergeld als Altersvorsorge geschützt?
- Wie wird das Geld später ausgezahlt?
Wer unsicher ist, sollte nicht vorschnell einen Vertrag abschließen. Sinnvoll kann eine unabhängige Beratung sein, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung, einer Verbraucherzentrale oder einer anerkannten Beratungsstelle.
Für wen kann die neue Altersvorsorge besonders interessant sein?
Die neue Förderung kann besonders interessant sein für:
- Bürgergeld-Empfänger, die vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben,
- Aufstocker mit geringem Erwerbseinkommen,
- Eltern mit Anspruch auf Kinderzulage,
- Minijobber, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen,
- Menschen in Ausbildung,
- Pflegepersonen, die Angehörige nicht beruflich pflegen,
- junge Menschen unter 25 Jahren wegen des möglichen Berufseinsteigerbonus,
- Geringverdiener, die nur kleine monatliche Beiträge leisten können,
- bestimmte Selbstständige, wenn sie künftig zur geförderten Gruppe gehören,
- Ehepartner von förderberechtigten Personen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist das Altersvorsorgedepot beim Bürgergeld geschützt?
Das ist ein besonders wichtiger Punkt. Denn private Altersvorsorge bringt wenig, wenn das Jobcenter das angesparte Geld später zuerst aufbrauchen lässt.
Grundsätzlich können bestimmte Altersvorsorgeverträge beim Bürgergeld geschützt sein. Das gilt vor allem dann, wenn sie ausdrücklich vom Staat als Altersvorsorge gefördert werden.
Nach § 12 SGB II sind beim Bürgergeld unter anderem bestimmte Altersvorsorgeverträge und andere vom Staat geförderte Altersvorsorgeformen nicht als Vermögen zu berücksichtigen.
Das bedeutet aber nicht, dass jede private Geldanlage automatisch geschützt ist. Ein normales Depot, ein normaler ETF-Sparplan oder ein Sparkonto ist nicht automatisch geschütztes Altersvorsorgevermögen.
Entscheidend ist die konkrete Vertragsform. Wichtig ist vor allem, ob das Produkt zertifiziert ist, steuerlich gefördert wird und als Altersvorsorgevertrag anerkannt ist.
Deshalb sollte bei jedem Produkt vor Abschluss geprüft werden:
- Ist das Produkt offiziell als Altersvorsorgeprodukt zertifiziert?
- Fällt es unter die staatlich geförderte private Altersvorsorge?
- Wird es beim Bürgergeld als geschütztes Altersvorsorgevermögen anerkannt?
- Welche Teile des Geldes sind gefördert und welche möglicherweise nicht?
- Gibt es eine jährliche Bescheinigung über das Altersvorsorgevermögen?
Was ist der Unterschied zu einem normalen ETF-Sparplan?
Ein normaler ETF-Sparplan kann langfristig sinnvoll sein. Für Bürgergeld-Empfänger hat er aber einen wichtigen Nachteil: Er ist normalerweise nicht automatisch als geförderte Altersvorsorge geschützt.
Das neue Altersvorsorgedepot kann dagegen staatlich gefördert und sozialrechtlich besser geschützt sein, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Einfach gesagt:
- Ein normales ETF-Depot ist flexibel, kann beim Bürgergeld aber als Vermögen gelten, das zuerst eingesetzt werden muss.
- Ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot kann weniger flexibel sein, dafür aber gefördert und besser geschützt.
Für Bürgergeld-Empfänger zählt deshalb nicht nur die Rendite. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, ob das Geld während des Bürgergeld-Bezugs geschützt bleibt.
Was passiert später bei Grundsicherung im Alter?
Wer im Alter Grundsicherung braucht, muss grundsätzlich eigenes Einkommen und verwertbares Vermögen einsetzen. Dazu können auch Renten und private Altersvorsorgeleistungen gehören.
Für bestimmte zusätzliche Altersvorsorgeleistungen gibt es aber Freibeträge. Das bedeutet: Ein Teil der zusätzlichen Rente wird nicht vollständig angerechnet. Dadurch kann sich private Altersvorsorge auch dann lohnen, wenn später ergänzende Grundsicherung im Alter nötig wird.
Nach den aktuellen Informationen bleibt bei bestimmten Zusatzrenten ein Sockelbetrag von 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden Betrags anrechnungsfrei. Der Freibetrag ist begrenzt und wird an die Regelbedarfsstufe gekoppelt.
Wichtig ist dabei die Auszahlungsform. Besonders relevant sind monatliche Zahlungen bis zum Lebensende. Eine einmalige Auszahlung oder ein befristeter Auszahlplan kann anders behandelt werden.
Wer heute einen Vertrag abschließt, sollte deshalb nicht nur auf die Förderung beim Sparen achten. Wichtig ist auch die spätere Auszahlung:
- Wird lebenslang monatlich gezahlt?
- Gibt es nur einen befristeten Auszahlplan?
- Ist eine Kapitalauszahlung vorgesehen?
- Wie wirkt sich die Auszahlung auf eine mögliche Grundsicherung im Alter aus?
Wann sollte man vorsichtig sein?
Vorsicht ist angebracht, wenn der monatliche Beitrag dauerhaft nicht bezahlbar ist. Altersvorsorge sollte nicht dazu führen, dass wichtige laufende Ausgaben nicht mehr bezahlt werden können.
Auch hohe Kosten können ein Problem sein. Gerade bei kleinen Beiträgen können Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Depotkosten die Rendite deutlich belasten. Deshalb sollten die Kosten genau geprüft werden.
Vorsicht gilt außerdem bei Produkten, die nicht klar als geförderte Altersvorsorge anerkannt sind. Wer Bürgergeld bezieht oder später Bürgergeld beantragen könnte, sollte eine normale Geldanlage nicht mit geschützter Altersvorsorge verwechseln.
Außerdem ist ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie nicht für jeden geeignet. Wer Kursschwankungen nicht aushält oder kurz vor der Rente steht, sollte genau prüfen, ob ein Garantieprodukt oder eine andere Lösung besser passt.
Checkliste vor Vertragsabschluss
- Besteht tatsächlich eine Förderberechtigung?
- Kann der Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr dauerhaft gezahlt werden?
- Gibt es Kinder, für die eine Kinderzulage möglich ist?
- Ist das Produkt offiziell zertifiziert?
- Ist das Altersvorsorgevermögen beim Bürgergeld geschützt?
- Wie hoch sind Abschlusskosten, Verwaltungskosten und laufende Kosten?
- Gibt es eine Garantie oder handelt es sich um ein Produkt ohne Garantie?
- Wie wird das Geld angelegt?
- Welche Auszahlung ist später möglich?
- Gibt es eine lebenslange monatliche Auszahlung?
- Kann die Auszahlung später in der Grundsicherung im Alter teilweise anrechnungsfrei bleiben?
- Was passiert bei Kündigung, Anbieterwechsel oder vorzeitiger Verwendung?
Bestehenden Riester-Vertrag nicht vorschnell kündigen
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte nicht vorschnell kündigen. Bestehende Verträge laufen weiter. Ein Wechsel in ein neues Produkt kann möglich sein, muss aber nicht automatisch besser sein.
Vor einer Kündigung oder einem Wechsel sollten mindestens diese Punkte geprüft werden:
- Welche Garantien hat der alte Vertrag?
- Wie hoch sind die bisherigen Zulagen?
- Welche Kosten fallen bei Kündigung oder Wechsel an?
- Müssen Förderungen zurückgezahlt werden?
- Ist das neue Produkt wirklich günstiger oder besser passend?
- Gehen durch einen Wechsel Vorteile des alten Vertrags verloren?
Fazit: Neue Chance für kleine Einkommen, aber kein Selbstläufer
Das Altersvorsorgereformgesetz kann für Bürgergeld-Empfänger, Aufstocker und Geringverdiener eine echte Chance sein. Besonders wichtig ist: Auch kleine Eigenbeiträge können gefördert werden. Wer 10 Euro im Monat zurücklegen kann, erreicht bereits den Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr.
Das bedeutet aber nicht, dass automatisch die maximale Förderung erreicht wird. Für die maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr sind deutlich höhere Eigenbeiträge nötig. Außerdem ist nicht jeder Bürgergeld-Empfänger automatisch förderberechtigt.
Stark kann die neue Altersvorsorge vor allem für typische Bürgergeld-Haushalte sein, in denen zusätzlich gearbeitet wird, Kinder erzogen werden, ein Minijob mit Rentenbeiträgen besteht oder erst kürzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geendet hat.
Entscheidend sind am Ende vier Fragen:
- Besteht eine Förderberechtigung?
- Ist der Beitrag dauerhaft bezahlbar?
- Ist das Produkt zertifiziert und geschützt?
- Bringt die spätere Auszahlung auch dann noch Vorteile, wenn im Alter Grundsicherung nötig wird?
Häufige Fragen zum Altersvorsorgereformgesetz und Bürgergeld
Können Bürgergeld-Empfänger die neue Altersvorsorge nutzen?
Ja, das kann möglich sein. Bürgergeld-Empfänger sind aber nicht automatisch förderberechtigt. Entscheidend ist, ob sie zu einer förderberechtigten Gruppe gehören oder vorher dazugehört haben.
Wo kann man das Altersvorsorgedepot abschließen?
Das Altersvorsorgedepot wird nicht beim Jobcenter beantragt. Es soll ab 2027 bei zertifizierten Anbietern abgeschlossen werden können, zum Beispiel bei Banken, Brokern oder Versicherungen. Wichtig ist, dass das Produkt offiziell als geförderte Altersvorsorge anerkannt ist.
Reichen 10 Euro im Monat aus?
10 Euro im Monat ergeben 120 Euro pro Jahr. Das entspricht dem geplanten Mindestbeitrag. Damit wird aber nicht die maximale Grundzulage erreicht. Die tatsächliche Förderung hängt von Förderberechtigung, Eigenbeitrag und Vertrag ab.
Wie hoch kann die Grundzulage sein?
Die Grundzulage kann künftig bis zu 540 Euro pro Jahr betragen. Dafür sind höhere Eigenbeiträge nötig. Bei 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr kann sich vereinfacht eine Grundzulage von 60 Euro ergeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist ein normales ETF-Depot beim Bürgergeld geschützt?
Nicht automatisch. Ein normales Depot kann als Vermögen gelten, das zuerst eingesetzt werden muss. Geschützt sein können vor allem zertifizierte oder ausdrücklich geförderte Altersvorsorgeverträge.
Was ist besser: Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt?
Das hängt von Alter, Risikobereitschaft, Einkommen und Zeit bis zur Rente ab. Ein Altersvorsorgedepot kann höhere Renditechancen bieten, schwankt aber stärker. Ein Garantieprodukt ist sicherer, kann aber weniger Rendite bringen.
Lohnt sich private Altersvorsorge, wenn später Grundsicherung im Alter droht?
Sie kann sich trotzdem lohnen, weil es für bestimmte zusätzliche Altersvorsorgeleistungen Freibeträge geben kann. Wichtig ist aber die spätere Auszahlung. Eine lebenslange monatliche Zahlung kann günstiger sein als ein befristeter Auszahlplan.
Gilt das Altersvorsorgedepot auch für Grundsicherungsgeld-Empfänger?
Ja, das kann möglich sein. Auch beim künftigen Grundsicherungsgeld kommt es nicht allein auf den Leistungsbezug an. Entscheidend ist, ob eine persönliche Förderberechtigung besteht und das Altersvorsorgedepot als geförderte Altersvorsorge anerkannt ist.
Hinweis
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob ein konkreter Altersvorsorgevertrag beim Bürgergeld geschützt ist und wie spätere Auszahlungen in der Grundsicherung im Alter behandelt werden, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Vertrag ab.
Quellen (Stand: 08. Mai 2026)
- Beschluss des Bundesrates vom 8. Mai 2026: Altersvorsorgereformgesetz (Drs. 206/26)
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: Private Altersvorsorge wird attraktiver
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 12 SGB II (Vermögensschutz)
- Deutsche Rentenversicherung: Broschüre „Die Grundsicherung – Hilfe für Rentner“