
GKV-Reform 2027: Höhere Zuzahlungen für Bürgergeld-Empfänger geplant
Bürgergeld-Empfänger, bzw. Grundsicherungsgeld-Bezieher, könnten sich ab 2027 auf höhere Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung einstellen müssen. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass unter anderem Medikamente, Heilmittel, stationäre Leistungen und bestimmte Pflegeleistungen teurer werden können.
Eine direkte Kürzung des Bürgergeldes oder des geplanten Grundsicherungsgeldes ist damit nach aktuellem Stand nicht verbunden. Trotzdem ist der Entwurf für Menschen mit geringem Einkommen wichtig, weil Gesundheitskosten im Alltag spürbar steigen können.
Was ist der aktuelle Stand?
Der Gesetzentwurf trägt den Namen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ziel ist es, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 zu stabilisieren. Dafür enthält der Entwurf mehrere Maßnahmen, die sowohl die Finanzierung der Krankenkassen als auch einzelne Leistungen und Zuzahlungen betreffen.
Wichtig: Es handelt sich derzeit um einen Gesetzentwurf. Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen. Im weiteren Verfahren können sich einzelne Regelungen noch ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine direkte Bürgergeld-Kürzung: Der Entwurf ändert nach aktuellem Stand nicht den Regelsatz, die Miete oder den Anspruch auf Bürgergeld.
- Höhere Zuzahlungen geplant: Bei Arzneimitteln und bestimmten Leistungen sollen die Grenzen von bisher 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro steigen.
- Belastungsgrenze bleibt: Versicherte sollen weiterhin nicht unbegrenzt zahlen müssen. Die Grenze liegt grundsätzlich bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent.
- Zahnersatz kann teurer werden: Die Festzuschüsse sollen sinken. Für Härtefälle soll die vollständige Kostenübernahme der Regelversorgung aber erhalten bleiben.
- Grundsicherungsgeld wird ausdrücklich genannt: Für Bezieher von Grundsicherungsgeld nach SGB II soll die Beitragspauschale des Bundes zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 schrittweise steigen.
Bin ich als Bürgergeld-Empfänger betroffen?
| Situation | Betroffen? | Warum? |
|---|---|---|
| Du bekommst Bürgergeld und hast keine regelmäßigen Gesundheitskosten | Eher wenig | Die Leistung selbst soll nicht direkt gekürzt werden. |
| Du brauchst regelmäßig Medikamente | Ja, möglich | Die Mindestzuzahlung pro Rezept soll steigen. |
| Du bekommst Physiotherapie oder andere Heilmittel | Ja, möglich | Die feste Zuzahlung je Verordnung soll steigen. |
| Du musst ins Krankenhaus oder in eine stationäre Maßnahme | Ja, möglich | Die tägliche Zuzahlung soll steigen. |
| Du brauchst Zahnersatz | Kommt darauf an | Festzuschüsse sollen sinken, Härtefälle sollen aber geschützt bleiben. |
Wird das Bürgergeld durch den Gesetzentwurf gekürzt?
Nein. Der Gesetzentwurf sieht nach aktuellem Stand keine direkte Kürzung des Bürgergeldes oder des Regelsatzes vor. Auch der Regelbedarf, die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten werden durch diesen Entwurf nicht direkt gesenkt.
Der Entwurf kann Menschen mit wenig Einkommen trotzdem betreffen. Denn wenn Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte steigen, bleibt im Alltag weniger finanzieller Spielraum.
Für das geplante Grundsicherungsgeld ist außerdem interessant, dass der Entwurf ausdrücklich Personen nennt, die Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen. Für diese Gruppe soll die Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge ab 2027 steigen. Das betrifft vor allem die Finanzierung zwischen Bund und Krankenkassen – nicht automatisch die monatliche Auszahlung an Leistungsberechtigte.
Welche Zuzahlungen sollen steigen?
Nach dem Gesetzentwurf sollen gesetzliche Zuzahlungen künftig grundsätzlich weiter 10 Prozent des Abgabepreises betragen. Die Mindest- und Höchstbeträge sollen aber steigen: Statt bisher mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro sollen künftig mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro fällig werden.
| Bereich | Heute | Geplant ab 2027 | Was bedeutet das? |
|---|---|---|---|
| Arzneimittel und bestimmte Hilfsmittel | Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro | Mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro | Rezepte können teurer werden. |
| Stationäre Maßnahmen | In vielen Fällen 10 Euro pro Tag | 15 Euro pro Kalendertag | Krankenhaus, Reha oder stationäre Leistungen können höhere Eigenanteile auslösen. |
| Heilmittel | 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung | 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung | Physiotherapie oder ähnliche Behandlungen können teurer werden. |
| Häusliche Krankenpflege | 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung | 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung | Relevant nach Krankheit, Unfall oder Operation. |
| Zahnersatz | Höhere Festzuschüsse seit 2020/2021 | Festzuschüsse sollen wieder sinken | Der Eigenanteil kann steigen. Härtefälle sollen weiter geschützt bleiben. |
Was heißt das konkret im Alltag?
Die Änderungen klingen zunächst technisch. Für Bürgergeld-Empfänger sind aber gerade kleine Beträge wichtig, wenn sie regelmäßig anfallen.
1. Regelmäßige Medikamente
Wer jeden Monat ein verschreibungspflichtiges Medikament benötigt, zahlt heute häufig mindestens 5 Euro pro Rezept. Nach dem Gesetzentwurf könnten daraus mindestens 7,50 Euro werden.
Bei einem einzelnen Rezept wirkt der Unterschied vielleicht gering. Bei mehreren Medikamenten im Monat kann sich das aber schnell summieren.
2. Physiotherapie nach Unfall oder Krankheit
Auch Heilmittel wie Physiotherapie können teurer werden. Wenn eine ärztliche Verordnung ausgestellt wird, fällt neben dem prozentualen Eigenanteil zusätzlich eine feste Zuzahlung je Verordnung an. Diese feste Zuzahlung soll von 10 Euro auf 15 Euro steigen.
Das betrifft zum Beispiel Menschen, die nach einem Unfall, einer Operation oder bei chronischen Beschwerden mehrere Behandlungen benötigen.
3. Krankenhaus oder Reha
Bei stationären Maßnahmen soll die tägliche Zuzahlung auf 15 Euro steigen. Wer mehrere Tage im Krankenhaus oder in einer stationären Maßnahme ist, kann dadurch höhere Kosten haben.
Auch hier gilt: Die Belastungsgrenze bleibt wichtig. Sie soll verhindern, dass Versicherte durch gesetzliche Zuzahlungen finanziell überfordert werden.
4. Zahnersatz
Beim Zahnersatz kann es besonders teuer werden, wenn eine Krone, Brücke oder Prothese nötig ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Festzuschüsse der Krankenkassen wieder auf das Niveau vor 2021 sinken.
Für Bürgergeld-Empfänger ist aber entscheidend: Die Härtefallregelung soll erhalten bleiben. Das bedeutet, dass bei sehr geringem Einkommen die Regelversorgung weiterhin vollständig übernommen werden kann. Wer eine teurere Versorgung wählt, muss mögliche Mehrkosten aber weiterhin selbst tragen.
Belastungsgrenze: Wie viel muss man höchstens selbst zahlen?
Der wichtigste Schutzmechanismus bleibt nach dem Gesetzentwurf erhalten. Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze leisten.
| Personengruppe | Belastungsgrenze | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| Gesetzlich Versicherte allgemein | 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt | Wer die Grenze erreicht, kann eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. |
| Chronisch kranke Versicherte | 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt | Die Grenze liegt niedriger, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. |
Sobald diese Grenze erreicht ist, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Für Bürgergeld-Empfänger, chronisch kranke Menschen und Personen mit regelmäßigen Medikamenten kann das besonders wichtig sein.
Was sollten Bürgergeld-Empfänger jetzt tun?
- Quittungen sammeln: Alle Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel, Krankenhaus, häusliche Krankenpflege und andere Leistungen aufbewahren.
- Belastungsgrenze prüfen: Wer regelmäßig Gesundheitskosten hat, sollte bei der Krankenkasse nachfragen, ab wann eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist.
- Chronische Erkrankung ansprechen: Bei chronisch kranken Menschen kann die niedrigere 1-Prozent-Grenze gelten.
- Zahnersatz vorher klären: Vor einer Behandlung immer den Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einreichen.
- Härtefallregelung prüfen: Wer Bürgergeld, Grundsicherungsgeld oder eine andere Leistung bei geringem Einkommen bekommt, sollte vor Zahnersatz ausdrücklich die Härtefallregelung prüfen lassen.
Zahnersatz: Wird es für Bürgergeld-Empfänger teurer?
Nicht automatisch. Hier muss man unterscheiden.
Für viele gesetzlich Versicherte können niedrigere Festzuschüsse bedeuten, dass der Eigenanteil beim Zahnersatz steigt. Das betrifft vor allem Personen, die nicht unter die Härtefallregelung fallen oder eine Versorgung wählen, die über die Regelversorgung hinausgeht.
Für Menschen mit sehr geringem Einkommen soll die Härtefallregelung aber angepasst werden. Nach der Begründung des Entwurfs soll die vollständige Kostenübernahme für die Regelversorgung mit Zahnersatz erhalten bleiben.
Was bedeutet die höhere Beitragspauschale für Grundsicherungsgeld-Empfänger?
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die beitragspflichtigen Einnahmen für Personen mit Grundsicherungsgeld nach SGB II ab 2027 schrittweise höher angesetzt werden. Dadurch soll der Bund mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung dieser Gruppe beitragen.
Für Betroffene ist wichtig: Das bedeutet nach aktuellem Stand nicht, dass ihnen automatisch weniger Geld ausgezahlt wird. Es geht vor allem darum, wie viel der Bund für die Krankenversicherung von Leistungsberechtigten an die gesetzliche Krankenversicherung zahlt.
| Jahr | Mehrausgaben des Bundes laut Entwurf |
|---|---|
| 2027 | 250 Millionen Euro |
| 2028 | 500 Millionen Euro |
| 2029 | 1 Milliarde Euro |
| 2030 | 1,5 Milliarden Euro |
| Ab 2031 | 2 Milliarden Euro pro Jahr |
Betrifft das auch die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung?
Der Entwurf nennt ausdrücklich das Grundsicherungsgeld nach dem SGB II – die geplante Nachfolgeregelung zum Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab Juli 2026.
Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII können aber trotzdem indirekt betroffen sein, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind und zuzahlungspflichtige Leistungen nutzen. Denn die geplanten höheren Zuzahlungen betreffen die gesetzliche Krankenversicherung allgemein.
Familienversicherung: Für wen ist dieser Punkt wichtig?
Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine neue Regelung zur beitragsfreien Familienversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern. Geplant ist ein Beitragszuschlag, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner bisher beitragsfrei familienversichert ist.
Für klassische Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaften ist dieser Punkt meist nicht der wichtigste Teil des Entwurfs. Relevant kann er aber für Haushalte sein, in denen ein Partner gesetzlich versichert ist und der Ehegatte oder Lebenspartner bisher beitragsfrei familienversichert war.
Ab wann sollen die Änderungen gelten?
Viele der geplanten Änderungen sind auf die Zeit ab 2027 ausgerichtet. Wichtig ist aber: Der Entwurf ist noch kein endgültig beschlossenes Gesetz. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Regelungen noch ändern.
Betroffene sollten deshalb aktuell vor allem wissen: Die Änderungen sind geplant, aber noch nicht endgültig in Kraft.
Häufige Fragen zum Gesetzentwurf
Wird das Bürgergeld durch die GKV-Reform gekürzt?
Nein. Der Gesetzentwurf sieht nach aktuellem Stand keine direkte Kürzung des Bürgergeldes vor.
Müssen Bürgergeld-Empfänger künftig mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Nach aktuellem Stand geht es bei der höheren Beitragspauschale vor allem um Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung. Für Leistungsberechtigte bedeutet das nicht automatisch eine niedrigere Auszahlung.
Welche Kosten können steigen?
Relevant sind vor allem Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel, häusliche Krankenpflege, stationäre Leistungen und bestimmte Pflegeleistungen. Auch beim Zahnersatz können sich Eigenanteile ändern.
Bleibt die Zuzahlungsbefreiung erhalten?
Ja. Die Belastungsgrenze soll weiterhin gelten. Sie liegt grundsätzlich bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent.
Wird Zahnersatz für Bürgergeld-Empfänger teurer?
Nicht automatisch. Die Festzuschüsse sollen zwar sinken, die Härtefallregelung für Menschen mit sehr geringem Einkommen soll aber erhalten bleiben. Wichtig ist, vor der Behandlung den Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einzureichen.
Gilt das Gesetz schon?
Nein. Es handelt sich derzeit um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Im weiteren Verfahren können sich noch Änderungen ergeben.
Zuletzt am 30. April 2026 auf Fakten geprüft.