Stand: 13.03.2026

Regelsatz 2026 in der Grundsicherung (SGB II): Höhe, Regelbedarfsstufen und Mehrbedarfe

Der Regelsatz (auch: Regelbedarf) ist der monatliche Grundbetrag für den Lebensunterhalt in der Grundsicherung nach dem SGB II. Er deckt typische laufende Ausgaben ab (z.B. Ernährung, Kleidung, Strom ohne Heizung, Mobilität, Körperpflege, Haushaltsbedarf und soziale Teilhabe). Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) kommen – je nach Situation – zusätzlich dazu.

Regelsatz 2026: Beträge nach Regelbedarfsstufen

2026 bleibt der Regelsatz unverändert: Es gelten weiterhin die Beträge aus 2025. Hintergrund ist der gesetzliche Besitzschutz: Die rechnerische Fortschreibung hätte niedrigere Werte ergeben, eine Absenkung ist jedoch ausgeschlossen. Maßgeblich bleiben daher die bisherigen Beträge.

Infografik: Regelbedarf 2026 im Grundsicherungsgeld nach SGB II


Infografik zu Regelbedarf 2026 herunterladen

Regelbedarfsstufen 2026 (SGB II) – monatlicher Regelbedarf
RegelbedarfsstufeBetrag (Euro/Monat)Gilt typischerweise für (SGB II)
Stufe 1563 €Alleinstehende und Alleinerziehende
Stufe 2506 €Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person)
Stufe 3451 €Volljährige in der Bedarfsgemeinschaft (z.B. erwachsene Kinder im Haushalt)
Stufe 4471 €Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Stufe 5390 €Kinder von 6 bis 13 Jahren
Stufe 6357 €Kinder von 0 bis 5 Jahren

Tabelle der Regelbedarfsstufen 2026 herunterladen

Was der Regelsatz abdeckt – und was nicht

Typische Ausgaben, die im Regelsatz stecken

  • Ernährung und Getränke
  • Kleidung und Schuhe
  • Körperpflege, Hygiene, Gesundheit (allgemeine Bedarfe)
  • Haushaltsbedarf (z.B. Reinigungsmittel, kleine Anschaffungen)
  • Strom (Haushaltsstrom) und Kommunikation (z.B. Telefon/Internet-Anteile)
  • Mobilität (Anteile) und soziale Teilhabe

Nicht im Regelsatz enthalten (kommt typischerweise zusätzlich)

  • Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) – Miete/Heizung im angemessenen Rahmen
  • Mehrbedarfe (wenn Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Einmalige/sonstige Bedarfe nur in bestimmten Fällen (z.B. Erstausstattung)

Regelbedarf-Verteilung

Mit dem Tool zur Regelbedarf-Verteilung kannst Du nachvollziehen, wie sich das Grundsicherungsgeld rechnerisch zusammensetzt. Es zeigt, aus welchen Bestandteilen und in welcher Höhe der Staat den Regelbedarf berechnet.

Mehrbedarfe: Wann gibt es zusätzlich Geld?

Je nach Lebenslage kann zum Regelsatz ein Mehrbedarf hinzukommen. Typische Beispiele (nicht abschließend):

  • Schwangerschaft (ab einem bestimmten Zeitpunkt)
  • Alleinerziehende (je nach Anzahl/Alter der Kinder)
  • Dezentrale Warmwassererzeugung (z.B. Boiler/Durchlauferhitzer)
  • Kostenaufwändige Ernährung (nur bei medizinischer Notwendigkeit)
  • Behinderung/Teilhabe (wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind)

Wichtig: Mehrbedarfe müssen in der Praxis häufig begründet und teils nachgewiesen werden. Wenn es um die Einordnung der eigenen Situation geht, hilft meist zuerst die Anspruchsprüfung: Anspruch prüfen.

Regelsatz + KdU: So setzt sich die Leistung in der Praxis zusammen

Vereinfacht gilt: Gesamtbedarf (Regelsatz/Regelbedarf + Mehrbedarfe + KdU) minus anrechenbares Einkommen = Auszahlungsbetrag. Deshalb kann die Auszahlung spürbar abweichen, obwohl der Regelsatz “gleich” ist.

Kurzbeispiele zur Orientierung

  • Alleinstehend: Regelbedarfsstufe 1 (563 Euro) + angemessene KdU – abzüglich Einkommen.
  • Paar ohne Kinder: Regelbedarfsstufe 2 (506 Euro je Person) + KdU – abzüglich Einkommen.
  • Familie mit Kindern: Regelsätze je Person nach Alter + KdU + mögliche Mehrbedarfe – abzüglich Einkommen.

Für eine grobe Einordnung der Rechenlogik (ohne Rechtsberatung) kann auch die Berechnung helfen.

Weitere Werte, die den Aspruch auf Grundsicherung beeinflussen:

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Häufige Fragen zum Regelsatz

Warum ist die Auszahlung niedriger als der Regelsatz?

Häufige Ursachen sind angerechnetes Einkommen, nicht vollständig berücksichtigte Wohnkosten, Aufrechnungen oder ein Bewilligungszeitraum, der nicht den vollen Monat abdeckt. Für die strukturierte Prüfung ist ein Blick in den Bescheid entscheidend: Bescheid prüfen & Widerspruch.

Ändert sich der Regelsatz automatisch?

Regelbedarfe werden grundsätzlich fortgeschrieben. Ob und in welcher Höhe es Änderungen gibt, hängt vom jeweiligen Jahr und der gesetzlichen Fortschreibung ab. Falls du den Kontext für 2026/Neuausrichtung suchst: Änderungen 2026.

Welche Regelbedarfsstufe gilt für mich?

Die Regelbedarfsstufe hängt vor allem davon ab, ob du allein lebst, in einer Bedarfsgemeinschaft bist oder als Kind/Jugendlicher im Haushalt lebst. Entscheidend sind Haushaltskonstellation und Alter – im Zweifel hilft die Einordnung über Anspruch & Bedarfsgemeinschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Regelsatz und Auszahlung?

Der Regelsatz ist nur ein Teil der Leistung. Die Auszahlung ergibt sich erst aus: Regelbedarf + ggf. Mehrbedarfe + Unterkunft/Heizung (KdU) minus angerechnetes Einkommen und Abzüge (z.B. Aufrechnung). Für eine grobe Orientierung: Grundsicherungsgeld Rechner.

Warum übernimmt das Jobcenter meine Miete nicht komplett?

Wenn Wohnkosten nur teilweise übernommen werden, liegt das häufig an der Angemessenheit der Kosten (KdU) oder an fehlenden Nachweisen/unklaren Positionen (z.B. Heizkosten, Nebenkosten). Details und typische Kürzungsgründe: Kosten der Unterkunft (KdU).

Wie wirken sich Einkommen und Freibeträge auf den Regelsatz aus?

Der Regelsatz selbst “ändert” sich nicht durch Arbeit – aber die Auszahlung kann sich durch Anrechnung und Freibeträge deutlich verschieben. Wichtig ist der Zuflussmonat und ob Absetzbeträge korrekt berücksichtigt wurden: Einkommen & Freibeträge.

Unser Tipp: Wenn du bei Regelsatz oder Auszahlung unsicher bist, führen dich die folgenden Seiten gezielt zum passenden Prüfschritt.