Auch 2026 gibt es keine Erhöhung beim Bürgergeld. Der Regelbedarf bleibt zum dritten Mal in Folge unverändert (2024, 2025, 2026), z.B. 563 Euro für Alleinstehende. Neu ist vor allem die Bezeichnung: Ab Juli 2026 soll das Bürgergeld als Grundsicherungsgeld geführt werden. Hintergrund der Nullrunde ist u.a. die Besitzschutzregelung: rechnerisch wäre der Wert niedriger, ein Absinken sei aber ausgeschlossen.
Warum das wichtig ist: Die meisten Ansprüche bleiben unverändert. Wenn dein Bescheid 2026 plötzlich andere Werte ansetzt, liegt es eher an Einkommen, KdU (Miete/Heizung) oder Anrechnungen – nicht am Regelsatz selbst.
Quelle: Bundesregierung – Mitteilung vom 29.01.2026
Kevin ist Redakteur bei Grundsicherungsgeld.de mit Schwerpunkt auf SGB II (Rechtsgrundlagen, Berechnung, Datenlogik). Er bringt Background aus Wirtschaftsingenieurwesen (Logistik, Magdeburg) sowie als Unternehmer in der Medien- und Softwareentwicklung ein. Seit über zehn Jahren entwickelt und strukturiert er soziale Fachinhalte mit erweiterter Recherche und klarer Aufbereitung. Sein Fokus liegt auf Regelsatz und Mehrbedarfen, Einkommen und Freibeträgen, Vermögen, Bescheiden und Widerspruch. Inhalte werden quellenbasiert aufbereitet und bei Zahlen, Fristen und Rechenwegen besonders sorgfältig geprüft.
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