
Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Das ändert sich ab 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Wer Bürgergeld bezieht oder beantragen will, sollte beim Übergang zum Grundsicherungsgeld nicht nur auf den neuen Namen achten, sondern vor allem auf Änderungen bei Vermittlung, Mitwirkung, Sanktionen, Vermögen und Kosten der Unterkunft (KdU).
Diese Übersichtsseite bündelt die wichtigsten Änderungen und zeigt, welche Punkte du jetzt prüfen solltest – vom Anspruch über die Miete bis zum Bescheid.
Aktueller Stand der Reform
- Beschlossen: Der Bundestag hat die Reform am 05.03.2026 beschlossen.
- Verkündet: Das Gesetz wurde am 22.04.2026 verkündet.
- Neuer Name: Die Geldleistung im SGB II heißt künftig Grundsicherungsgeld.
- Inkrafttreten: Der Großteil der Reform tritt am 01.07.2026 in Kraft. Einzelne Vorschriften gelten bereits seit dem 23.04.2026, weitere Regelungen folgen später.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Neuer Name: Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld.
- Start: Der Großteil der Reform gilt ab dem 01.07.2026.
- Übergang: Behörden dürfen bis Ende 2026 weiter den Begriff Bürgergeld verwenden.
- Vermittlung: Arbeit und Ausbildung rücken stärker in den Mittelpunkt.
- Mitwirkung: Eigenbemühungen, Termine und Nachweise werden verbindlicher.
- Sanktionen: Pflichtverletzungen können schneller zu 30 Prozent Minderung führen.
- Arbeitsverweigerung: In bestimmten Fällen kann der Regelbedarf vollständig entfallen.
- Vermögen: Die Vermögens-Karenzzeit entfällt, Freibeträge werden stärker begrenzt.
- Wohnkosten: Die KdU-Karenzzeit bleibt, wird aber bei sehr hohen Kosten begrenzt.
- Kinderbetreuung: Arbeit oder Maßnahmen können früher zumutbar sein, wenn Betreuung gesichert ist.
Kurz: Die Reform macht aus dem Bürgergeld kein völlig neues Leistungssystem. Sie setzt aber andere Schwerpunkte: mehr Vermittlung in Arbeit, verbindlichere Mitwirkung, strengere Regeln bei Pflichtverletzungen sowie neue Vorgaben bei Vermögen und Unterkunftskosten.
Infografik: Bürgergeld vs. Grundsicherungsgeld
Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen will, sieht in den folgenden Infografiken, was sich durch den Wechsel vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld ändert und welche Grundstrukturen im SGB II bestehen bleiben.
Die Reform betrifft vor allem Pflichten, Vermittlung, Sanktionen, Vermögen und Wohnkosten. Für den Alltag ist aber wichtig: Nicht alles ändert sich gleichzeitig, und einige Grundstrukturen des SGB II bleiben bestehen. Ergänzend findest du in den Statistiken aktuelle Eckwerte und Zeitreihen, zum Beispiel zu Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Aufstockern.
Zeitplan: Wann greifen die Änderungen?
- 05.03.2026: Der Bundestag hat die Reform beschlossen.
- 27.03.2026: Der Bundesrat hat das Gesetz abschließend gebilligt.
- 22.04.2026: Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
- 23.04.2026: Einzelne Vorschriften gelten bereits seit dem Tag nach der Verkündung.
- 01.07.2026: Der Großteil der Reform tritt in Kraft.
- 01.08.2027: Weitere Teilregelungen folgen später.
- 01.01.2029: Eine weitere technische Folgeänderung ist vorgesehen.
Wichtig: Nicht jede Änderung gilt ab demselben Tag. Entscheidend sind der jeweilige Stichtag im Gesetz, der konkrete Sachverhalt und der betroffene Bewilligungszeitraum.
Quellen: Bundestag (Beschluss vom 05.03.2026), BT-Drs. 21/4522 (Ausschussfassung), Bundesregierung (Überblick)
Schnellcheck: Wer könnte besonders betroffen sein?
Laufender Bezug
Pflichten, Termine und Sanktionen können schneller spürbar werden.
Rücklagen/Vermögen
Die Vermögensprüfung wird neu geregelt und stärker am Alter ausgerichtet.
Hohe Wohnkosten (KdU)
Bei deutlich zu hohen Wohnkosten kann die Anerkennung früher begrenzt werden. In der Karenzzeit bleiben aber weiter Ausnahmen möglich.
Haushalte mit kleinen Kindern
Arbeit oder Maßnahmen sollen grundsätzlich früher als zumutbar gelten – nach der Vollendung des 14. Lebensmonats, wenn die Betreuung gesichert ist.
Unter 30
Bei unter 30-Jährigen bleiben Ausbildung, Qualifizierung und dauerhafte Eingliederung besonders wichtig. Die Vermittlung rückt stärker in den Fokus.
Vermögen und Schonvermögen
Beim Vermögen ändern sich die Regeln besonders bei Karenzzeit, Freibeträge und Vermögensprüfung. Wichtig sind vor allem zwei Punkte: Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt und die Freibeträge werden wieder stärker nach Altersstufen gestaffelt. Wer Rücklagen hat, sollte deshalb genauer prüfen, was künftig geschützt bleibt.
Wohnkosten und KdU – wo es 2026 strenger wird
Bei Unterkunft und Heizung bleibt die Grundstruktur erhalten. Strenger wird vor allem der Umgang mit deutlich zu hohen Wohnkosten.
Entscheidend ist: Nicht jede Miete wird automatisch sofort problematisch. Bei sehr hohen Unterkunftskosten kann die Anerkennung aber früher begrenzt werden. Gleichzeitig bleiben Ausnahmen und Einzelfallprüfungen weiter wichtig.
Vergleich: Bürgergeld vs. Grundsicherungsgeld
Stand: Gesetz verkündet am 22.04.2026. Der Großteil der Reform tritt am 01.07.2026 in Kraft; einzelne Vorschriften gelten bereits seit dem 23.04.2026, weitere folgen später.
Name
Bisher: Bürgergeld.
Neu: Die Geldleistung heißt künftig Grundsicherungsgeld.
Vermittlung
Bisher: Mehr Gewicht auf Qualifizierung und Weiterbildung.
Neu: Vermittlungsvorrang – stärkerer Fokus auf direkte Arbeitsaufnahme.
Kooperationsplan
Bisher: Zentrale Abstimmung zwischen Jobcenter und leistungsberechtigter Person.
Neu: Inhalte sollen bei fehlender Mitwirkung per Verwaltungsakt verbindlich festgelegt werden können.
Pflichtverletzungen
Bisher: Abgestufte Minderungen.
Neu: Grundsätzlich einheitlich 30 Prozent Minderung für 3 Monate.
Meldeversäumnisse
Bisher: Typischerweise 10 Prozent Minderung.
Neu: Ab dem zweiten Meldeversäumnis 30 Prozent für 1 Monat; bei 3 verpassten Terminen in Folge sind weitergehende Folgen vorgesehen.
Wohnkosten (KdU)
Bisher: In bestimmten Phasen oft volle Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten.
Neu: Bei sehr hohen Wohnkosten kann die Anerkennung früher begrenzt werden; in der Karenzzeit bleiben aber Ausnahmen möglich.
Kinderbetreuung/Zumutbarkeit
Bisher: Häufig ab dem 3. Lebensjahr.
Neu: Grundsätzlich ab dem 14. Lebensmonat, wenn die Betreuung gesichert ist.
Übergangsbegriff 2026
Neu: Bis zum 31.12.2026 dürfen Behörden für Grundsicherungsgeld weiterhin auch den Begriff Bürgergeld verwenden.
Pflichten, Termine und Sanktionen im Überblick
Bei Vermittlung, Mitwirkung und Meldeterminen wird das Grundsicherungsgeld strenger als das bisherige Bürgergeld.
Besonders deutlich werden die Änderungen bei Terminen, Mitwirkung und zumutbarer Arbeit. In diesen Bereichen können Pflichtverletzungen und Versäumnisse künftig schneller Folgen haben.
Wichtige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
- Kinderbetreuung: In der Ausschussfassung wurde die Grenze auf den 14. Lebensmonat präzisiert.
- KdU in der Karenzzeit: Höhere Unterkunftskosten können im Einzelfall weiter anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen.
- Begriff im Übergang: Bis zum 31.12.2026 darf in Bescheiden und in der Behördenpraxis weiterhin auch Bürgergeld stehen.
Übergang: Was gilt für laufende Bewilligungen?
Für die Praxis sind vor allem zwei Punkte wichtig:
- Laufende Bewilligungszeiträume: Entscheidend ist, wann der jeweilige Zeitraum begonnen hat und ab welchem Stichtag neues Recht greift.
- Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse: Relevant ist, ob der Sachverhalt noch vor oder erst nach Inkrafttreten liegt.
Faustregel: Wichtig sind immer Bescheiddatum, Bewilligungszeitraum und der konkrete Stichtag im Gesetz.
Wenn du Bescheide, Zeiträume und Fristen prüfen willst: Bescheid und Widerspruch
FAQ: Häufige Fragen zu den Änderungen 2026
Gilt das Grundsicherungsgeld schon jetzt?
Noch nicht vollständig. Einzelne Vorschriften gelten bereits seit dem 23.04.2026. Der Großteil der Reform tritt aber erst am 01.07.2026 in Kraft.
Was ist der wichtigste Stichtag?
Für die meisten Betroffenen ist der wichtigste Stichtag der 01.07.2026, weil dann der Hauptteil der Reform gilt.
Kann 2026 auf Bescheiden weiter „Bürgergeld“ stehen?
Ja. Bis zum 31.12.2026 dürfen Behörden für Grundsicherungsgeld weiterhin auch den Begriff Bürgergeld verwenden.
Was ist im Alltag am relevantesten?
Besonders wichtig sind Pflichten und Termine, mögliche Sanktionen, hohe Wohnkosten sowie die Vermögensprüfung.
Was ist mit einem aktuellen Bescheid?
Laufende Bewilligungen enden nicht automatisch. Entscheidend sind der konkrete Bescheid, der Bewilligungszeitraum, der betroffene Sachverhalt und der jeweilige Stichtag im Gesetz.
Weitere Beiträge zum Thema
Weiterführende Themen
- Anspruch prüfen – Voraussetzungen, Bedarfsgemeinschaft
- Beantragung – Antrag, Unterlagen, Ablauf
- Rechner – Höhe berechnen, Beispiele
- Regelsatz – Beträge, Regelbedarfsstufen, Mehrbedarfe
- Einkommen und Freibeträge – Anrechnung, Absetzbeträge
- Vermögen und Schonvermögen – Karenzzeit, Freibeträge
- Kosten der Unterkunft (KdU) – Miete, Heizung, Angemessenheit
- Auszahlungstermine – Termine, Tabelle, Checkliste
- Sanktionen & Pflichten – Meldeversäumnis, Pflichtverletzung, Fristen
- Bescheid und Widerspruch – Muster, Fristen, Fehler
- Statistiken – Eckwerte, Zeitreihen, Trends
Quellen
- Bundesregierung: Kabinett – Bürgergeld soll zur neuen Grundsicherung werden
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 107: Verkündeter Gesetzestext
- BMAS: Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung (SGB II)
- Bundestag: Entscheidung am 05.03.2026 (Textarchiv)
- BT-Drucksache 21/3541 (PDF): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des SGB II
- BT-Drucksache 21/4087 (PDF): Bundesrat-Stellungnahme und Gegenäußerung der Bundesregierung



