
Bürgergeld vs. Grundsicherung: Wo liegt der Unterschied und wer bekommt was?
Bürgergeld, Grundsicherung, Grundsicherungsgeld – viele Menschen werfen diese Begriffe 2026 durcheinander. Das ist verständlich, denn manches klingt ähnlich, meint aber nicht dasselbe. Genau das sorgt oft für Unsicherheit: Ist Grundsicherung nur ein anderer Name für Bürgergeld – oder steckt etwas ganz anderes dahinter?
Ab dem 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld offiziell das Grundsicherungsgeld. Doch es ändert sich nicht nur der Name. Mit der Reform werden auch wichtige Regeln angepasst – zum Beispiel bei der Vermittlung in Arbeit, beim Vermögen und bei den Wohnkosten. Gleichzeitig ist mit „Grundsicherung“ im Alltag oft eine andere Sozialleistung gemeint.
In diesem Artikel erklären wir einfach und verständlich, was der Unterschied zwischen Bürgergeld, Grundsicherung und Grundsicherungsgeld ist, wer welche Leistung bekommt und was sich ab Juli 2026 durch die neue Reform konkret ändert.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bürgergeld – bisherige Leistung für erwerbsfähige Menschen mit zu wenig Einkommen oder Vermögen nach dem SGB II
- Grundsicherung – meist Kurzform für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Grundsicherungsgeld – neuer Name des Bürgergelds ab 1. Juli 2026
Der wichtigste Unterschied ist also nicht nur der Name, sondern auch die Frage: Ist die Person erwerbsfähig oder nicht? Davon hängt ab, ob das Jobcenter oder das Sozialamt zuständig ist.
Tabelle: Unterschied zwischen Bürgergeld, Grundsicherung und Grundsicherungsgeld
| Begriff | Was ist gemeint? | Für wen? | Zuständig | Gesetz |
|---|---|---|---|---|
| Bürgergeld | Bisherige Leistung zur Existenzsicherung | Erwerbsfähige Hilfebedürftige | Jobcenter | SGB II |
| Grundsicherung | Meist Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | Menschen im Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Erwachsene | Sozialamt | SGB XII |
| Grundsicherungsgeld | Neuer Name des Bürgergelds ab 1. Juli 2026 | Weiterhin erwerbsfähige Hilfebedürftige | Jobcenter | SGB II |
Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist die bisherige Grundsicherung für Menschen, die grundsätzlich arbeiten können, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Zuständig ist in der Regel das Jobcenter.
Für 2026 bleiben die Regelsätze unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. An der Höhe der Regelsätze ändert sich auch durch die Reform zum Grundsicherungsgeld nichts.
Was ist mit Grundsicherung gemeint?
Wenn im Alltag nur von „Grundsicherung“ die Rede ist, ist meist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemeint. Diese Leistung gehört nicht zum SGB II, sondern zum SGB XII und damit zur Sozialhilfe.
Sie ist vor allem für Menschen gedacht, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und volljährig sind. Zuständig ist hier das Sozialamt. Für diese Leistung ist ein Antrag erforderlich.
Was ist Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld – manchmal auch fälschlich als neue Grundsicherung bezeichnet – ist der neue Name für die Geldleistung im SGB II. Die bisherige Bezeichnung Bürgergeld wird ab dem 1. Juli 2026 schrittweise ersetzt.
Allerdings bleibt es nicht nur beim neuen Namen. Mit der Reform werden auch einzelne Regeln verändert. Deshalb ist das Grundsicherungsgeld nicht einfach nur ein anderes Wort für das Bürgergeld, sondern der neue Begriff innerhalb eines reformierten Systems.
Was ändert sich beim Wechsel von Bürgergeld zu Grundsicherungsgeld?
1. Vermittlung in Arbeit wird stärker betont
Künftig soll wieder klarer gelten, dass zuerst geprüft wird, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist. Weiterbildung und Qualifizierung bleiben zwar möglich, sollen aber gezielter eingesetzt werden.
2. Arbeitsverweigerung kann schneller Folgen haben
Wer ein konkretes und zumutbares Arbeitsangebot ablehnt, muss künftig schneller mit spürbaren Konsequenzen, bzw. Sanktionen, rechnen. Der Regelbedarf kann dabei für mindestens einen Monat entfallen.
3. Vermögensregeln werden geändert
Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen wird abgeschafft. Künftig soll das Schonvermögen stärker nach dem Lebensalter gestaffelt werden.
4. Wohnkosten werden früher geprüft
Auch bei den Kosten der Unterkunft soll die Angemessenheit künftig früher geprüft werden. Während der Karenzzeit ist eine Begrenzung vorgesehen, damit extrem hohe Wohnkosten nicht mehr automatisch voll übernommen werden.
Tipp: Du kannst diesen KdU-Checker benutzen, um die angemessenen Wohnkosten in deiner Region zu überprüfen.
Haben Bürgergeld und Grundsicherung die gleiche Höhe?
Oft fällt auf, dass die Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe ähnlich oder gleich sind. Das liegt daran, dass beide Systeme das menschenwürdige Existenzminimum sichern sollen.
Das bedeutet aber nicht, dass es dieselbe Leistung ist. Die rechtliche Grundlage, die Zuständigkeit und die Zielgruppe unterscheiden sich weiterhin deutlich.
Jobcenter oder Sozialamt – wer ist zuständig?
Die Faustregel lautet:
- Erwerbsfähig = Jobcenter
- Im Rentenalter oder dauerhaft voll erwerbsgemindert = Sozialamt
Genau das ist in der Praxis meist der entscheidende Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung.
Quellen
- Bundesregierung – Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung
- BMAS – Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Deutscher Bundestag – Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung
- Bundesregierung – Regelbedarfe 2026
- BMAS – Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt
- Gesetze im Internet – § 41 SGB XII