
Unterhaltsvorschuss 2026 mit Bürgergeld – Anspruch, Höhe und Anrechnung
Wer Bürgergeld bezieht und ein Kind allein erzieht, stellt sich oft dieselbe Frage: Gibt es Unterhaltsvorschuss zusätzlich zum Bürgergeld oder wird das Geld angerechnet?
In diesem Artikel erklären wir einfach und verständlich, wie Unterhaltsvorschuss 2026 beim Bürgergeld berücksichtigt wird, wer Anspruch haben kann, wie die Anrechnung funktioniert und ob sich durch die Reform zum Grundsicherungsgeld ab dem 1. Juli 2026 etwas ändert.
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, wenn der andere Elternteil gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Staat springt dann ein und zahlt für das Kind. Später versucht er, sich das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen.
Wichtig: Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für das Kind, nicht für den alleinerziehenden Elternteil selbst. Genau deshalb spielt er auch bei der Berechnung von Bürgergeld eine Rolle.
Kann man 2026 Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn man Bürgergeld bezieht?
Ja. Auch wenn jemand Bürgergeld beziehen, kann das Kind grundsätzlich Unterhaltsvorschuss bekommen.
Gleichzeitig wird er aber als vorrangige Sozialleistung behandelt und deshalb beim Bürgergeld berücksichtigt. Reicht der Unterhaltsvorschuss nicht aus, kann ergänzend weiter Bürgergeld gezahlt werden.
In der Praxis heißt das: Der Unterhaltsvorschuss sorgt oft nicht dafür, dass insgesamt deutlich mehr Geld zur Verfügung steht, sondern er ersetzt zunächst einen Teil des Bürgergelds, das sonst für das Kind gezahlt würde.
Die wichtigste Antwort vorweg: Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld können gleichzeitig vorkommen, aber der Unterhaltsvorschuss wird in der Regel auf das Bürgergeld angerechnet. Er gilt als vorrangige Leistung für das Kind. Das bedeutet: Das Geld kommt nicht einfach komplett zusätzlich obendrauf, sondern mindert meist den Bürgergeld-Anspruch des Kindes.
Tipp: Mit diesem Bürgergeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch berechnen. Den Unterhaltsvorschuss soll man in den Rechner einfach als Einkommen eintragen.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes. Stand April 2026 nennt das Familienportal des Bundes weiterhin diese Beträge, die seit 1. Januar 2025 gelten:
- 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre
- 299 Euro monatlich für Kinder von 6 bis 11 Jahren
- 394 Euro monatlich für Kinder von 12 bis 17 Jahren
Hinweis: Obwohl der Mindestunterhalt 2026 steigt, bleiben diese Auszahlungsbeträge stabil. Das liegt daran, dass das Kindergeld zeitgleich auf 259 Euro angehoben wurde und dieser Anstieg das Plus beim Unterhalt rechnerisch neutralisiert.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch, wenn:
- das Kind mit Ihnen in Deutschland lebt,
- Sie das Kind allein erziehen und die überwiegende Erziehungsverantwortung tragen,
- der andere Elternteil keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt.
Aber Achtung: Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gibt es zusätzlich besondere Voraussetzungen.
Dann reicht es nicht immer aus, dass der andere Elternteil nicht zahlt. In dieser Altersgruppe muss zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- das Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen,
- das Kind wäre durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf SGB II-Leistungen angewiesen oder
- wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie mindestens 600 Euro brutto monatlich eigenes Einkommen haben.
Gerade dieser Punkt ist in der Praxis wichtig, weil viele Familien bei älteren Kindern davon ausgehen, dass der Unterhaltsvorschuss automatisch gezahlt wird. Das ist nicht immer der Fall.
Wird Unterhaltsvorschuss komplett auf Bürgergeld angerechnet?
Im Grundsatz ja: Der Unterhaltsvorschuss wird beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes berücksichtigt. Dadurch verringert sich in vielen Fällen der Bürgergeld-Anspruch des Kindes. Einen doppelten Bezug – also voller Unterhaltsvorschuss plus unverändertes Bürgergeld für denselben Bedarf – gibt es normalerweise nicht.
Trotzdem kann die Familie weiterhin Bürgergeld erhalten, wenn der gesamte Bedarf durch Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und sonstiges Einkommen noch nicht gedeckt ist. Dann bleibt es bei einer ergänzenden Leistung durch das Jobcenter.
Ein einfaches Beispiel
Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihrem Kind zusammen und bezieht Bürgergeld. Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt. Das Jugendamt bewilligt Unterhaltsvorschuss.
Dann läuft es meist so:
- Das Kind erhält Unterhaltsvorschuss.
- Das Jobcenter rechnet den Betrag als Einkommen des Kindes an.
- Der Bürgergeld-Anteil des Kindes sinkt.
- Nur wenn danach noch eine finanzielle Lücke bleibt, wird weiter ergänzend Bürgergeld gezahlt.
Muss man Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn man Bürgergeld bekommt?
In vielen Fällen ja. Beim Bürgergeld gilt der Grundsatz, dass vorrangige Leistungen zuerst genutzt werden müssen. Genau deshalb kann das Jobcenter verlangen, dass ein möglicher Anspruch auf Unterhaltsvorschuss geltend gemacht wird.
Dazu passt auch, dass die Bundesagentur für Arbeit im aktuellen Formular Anlage UH3 ausdrücklich danach fragt, ob Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, beantragt wurde, eingestellt oder abgelehnt wurde. Das zeigt, wie relevant das Thema im Bürgergeld-Verfahren ist.
Wo beantragt man Unterhaltsvorschuss?
Der Antrag wird in der Regel bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts gestellt. Dort erfahren Sie auch, welche Nachweise Sie einreichen müssen. Dazu gehören je nach Fall zum Beispiel Angaben zum anderen Elternteil, Unterlagen zu ausbleibenden Unterhaltszahlungen und persönliche Daten des Kindes.
Welche Einnahmen mindern den Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss kann sich verringern, wenn:
- der andere Elternteil doch teilweise Unterhalt zahlt oder
- das Kind eine Halbwaisenrente erhält.
Bei älteren Kindern können außerdem eigene Einkünfte relevant werden, etwa aus Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Vermögen oder einem Freiwilligendienst. Das gilt insbesondere dann, wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht oder keinen solchen Abschluss mehr anstrebt.
Wichtig dabei: Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Unterhaltsvorschuss wird ohne feste zeitliche Begrenzung gezahlt, längstens bis das Kind 18 Jahre alt wird.
Ändert sich etwas durch die Grundsicherungsgeld-Reform ab 1. Juli 2026?
Stand April 2026 gibt es keine offizielle Aussage dazu, dass sich beim Unterhaltsvorschuss selbst zum 1. Juli 2026 etwas Grundlegendes ändert.
Die Bürgergeld-Reform betrifft vor allem die Umgestaltung des bisherigen Bürgergelds zur neuen Grundsicherung. Die Bundesregierung erklärt, dass die neue Grundsicherung ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten soll. An der Höhe der Regelsätze ändert sich durch die Reform laut Bundesregierung nichts.
Für das Thema Unterhaltsvorschuss bedeutet das nach heutigem Stand vor allem: Die Grundlogik bleibt voraussichtlich gleich. Unterhaltsvorschuss ist weiterhin eine vorrangige Leistung für das Kind und wird bei bedarfsabhängigen Leistungen berücksichtigt. Wer ab Juli 2026 Leistungen nach dem neuen System erhält, sollte trotzdem auf aktuelle Bescheide und Hinweise der Behörden achten, falls sich bei Begriffen, Abläufen oder Anrechnungsdetails noch etwas ändert.
Was sollten Bürgergeld-Empfänger 2026 besonders beachten?
Der wichtigste Punkt ist: Unterhaltsvorschuss ist kein klassischer Bonus zusätzlich zum Bürgergeld. Meist verschiebt sich nur die Zuständigkeit für einen Teil des Lebensunterhalts des Kindes – weg vom Jobcenter, hin zur Unterhaltsvorschussstelle.
Außerdem sollten Änderungen immer sofort gemeldet werden, zum Beispiel wenn:
- Unterhaltsvorschuss neu bewilligt wurde,
- der andere Elternteil wieder zahlt,
- der Unterhaltsvorschuss endet oder abgelehnt wird,
- sich bei älteren Kindern Schule, Ausbildung oder Einkommen ändern.
Häufige Fragen
Bekomme ich Unterhaltsvorschuss zusätzlich zum Bürgergeld?
Ja, der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt. Aber er wird beim Bürgergeld in der Regel als Einkommen des Kindes berücksichtigt. Dadurch erhöht sich das verfügbare Gesamtgeld oft nicht um den vollen Vorschussbetrag.
Lohnt sich der Antrag trotzdem?
Ja. Wenn ein Anspruch besteht, ist der Antrag wichtig, weil Unterhaltsvorschuss eine vorrangige Leistung ist. Das Jobcenter kann verlangen, dass dieser Anspruch genutzt wird.
Gilt für Kinder ab 12 Jahren etwas Besonderes?
Ja. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen. Besonders wichtig ist bei Bürgergeld-Bezug die Regel mit mindestens 600 Euro brutto eigenem Einkommen des alleinerziehenden Elternteils, wenn das Kind sonst weiter auf SGB II angewiesen wäre.
Wird mein eigenes Einkommen auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?
Nein, das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils wird auf den Unterhaltsvorschuss nicht angerechnet.
Quellen
- Familienportal des Bundes: Aktuelle Beträge zum Unterhaltsvorschuss
- Bundesagentur für Arbeit: Details zu Unterhalt und Bürgergeld
- Download: Anlage UH3 (Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten)
- Bundesregierung: Reform 2026 – Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung
- Hintergrund: Auswirkungen von Sozialleistungen auf den Unterhalt